Erbrecht
- Beratung
und Aufstellung von privaten, öffentlichen und internationalen Testamenten
- Aufsetzung
und Beratung bei Vertragsabschluss bei Unterhaltrente (lebenslang oder bis zum
Tod)
- Vertretung
von Erben und dritter Personen mit Rechtsinteresse im Erbschaftsverfahren vor
dem zuständigen Öffentlichen Notaren
- Antragstellung
zur Sterbeurkundeausstellung und Einleitung des Erbschafts-/ Nachlassverfahrens
- Aufteilung
der Erbgemeinschaft nach rechtskräftigem Erbschaftsbeschluss
- Abtretung
des Erbanteils
- Erbschaftsausschlagung
- Rechtsstreit
bei Gericht unter den Erben und anderen Personen (Ermittlung der Erbmasse,
Anrechnung von Geschenken, Festsetzung der Höhe des Pflichtteils, Ausschluss
von Erben, Feststellung Rechtsunwirksamkeit des Testaments)