Erbrecht
- Beratung
und Aufstellung von privaten, öffentlichen und internationalen Testamenten
 - Aufsetzung
und Beratung bei Vertragsabschluss bei Unterhaltrente (lebenslang oder bis zum
Tod)
 - Vertretung
von Erben und dritter Personen mit Rechtsinteresse im Erbschaftsverfahren vor
dem zuständigen Öffentlichen Notaren
 - Antragstellung
zur Sterbeurkundeausstellung und Einleitung des Erbschafts-/ Nachlassverfahrens
 - Aufteilung
der Erbgemeinschaft nach rechtskräftigem Erbschaftsbeschluss
 - Abtretung
des Erbanteils
 - Erbschaftsausschlagung
 - Rechtsstreit
bei Gericht unter den Erben und anderen Personen (Ermittlung der Erbmasse,
Anrechnung von Geschenken, Festsetzung der Höhe des Pflichtteils, Ausschluss
von Erben, Feststellung Rechtsunwirksamkeit des Testaments)